Graf Saint Germain in der Literatur – Vorwort
Graf Saint Germain in der Literatur Friedhard Radam
Vorwort
Einleitung
„Heutzutage wissen die Leute so wenig, wer oder was jemand oder was etwas ist, daß sie alles mit allem verwechseln.“
(Alexander von Lernet-Holenja, Der Graf von Saint-Germain)
Informatorische Ausgangslage
„Sie kann es nicht schreiben‘, sagte er scharf“.
Sie können es fast alle nicht schreiben. Es geht um das Wort „Eckernförde“, und „sie“ ist in diesem Falle das Mädchen Abelone, dem der Graf Brahe, ihr Vater, in Rilkes fiktiven Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge‘ seine Memoiren diktiert. In seinem Lebensrückblick ist er hierbei auf die Gestalt des Grafen von Saint-Germain gestoßen.
Ist man nun zufällig Einwohner der Stadt Eckernförde geworden, und kann man weiterhin aufgrund ominöser Erinnerungsfetzen vermuten, daß der Graf von Saint-Germain eine historische Figur sein könnte, so schlägt man vielleicht, von einem Nullpunkt des Wissens aus und neugierig auf die Zusammenhänge, ein altes Lexikon auf und findet beispielsweise folgende Eintragung:
„Saint- Ger m a i n (Graf), ein Alchimist und Abenteurer, der sich zuweilen auch Aymar oder Marquis de Betmar nannte, war wahrscheinlich ein Portugiese und trat um 1770 zuerst in den feinen Pariser Circeln auf. Er war stets auf Reisen und verschaffte sich selbst an mehrern Höfen Zutritt: Zuletzt lebte er in Kassel bei dem Landgrafen Karl von Hessen. Hier starb er 1795, nach andern Angaben 1784 zu Schleswig. Vgl. Bülau, der Graf von S. (in Bd. l der Geheimen Geschichten und rätselhaften Menschen, 2. Aufl., Lpz. 1863).
Von den Ergebnissen meiner Arbeit ausgehend kann ich sagen: an diesem Lexikon-Artikel ist fast nichts richtig oder ausreichend genau wiedergegeben. Ich will hier nur Stichworte zu den einzelnen Bestandteilen geben:
- a) in diesem Lexikon von 14 Bänden zu je etwa 1000 Seiten erhält kein weiterer Saint-Germain eine Eintragung (zumindest einer, der französische Marschall und spätere Kriegsminister Claude-Louis de Saint-Germein wäre hier Aspirant gewesen); das ist eine Irreführung, wenn auch hier ausnahmsweise zugunsten unseres Grafen.
- b) der Grafentitel wird durch das Hintansetzen und die Klammer in Zweifel gezogen: läßt sich bei der nicht ganz geklärten Herkunft vertreten.
- c) „Alchimist“ ist der Eintragung in demselben Lexikon zu dem Stichwort „Alchimie“ zufolge dem Sinne nach als „betrügerischer Goldmacher“ zu übersetzen: Verleumderisch; er hat sich nie mit „Goldmachen“ im Sinne von „Geldmachen“ beschäftigt;
und zuverlässige Quellen betonen gerade, daß er nie mit Schulden ein Land verlassen habe.
- d) „Abenteurer“: zur Definition führt hier das Lexikon Saint-Germein selbst als Beispiel an: „… eine andere Klasse … bilden die Abenteurer, welche namentlich im 18. Jahrhundert als Alchimisten, Geheimbündler, Magnetiseure usw. den Aberglauben und die Leichtgläubigkeit der Großen ausbeuteten, wie Cagliostro, Graf Saint-Germain und viele andere.“
Hier werden zwei Arten von Gewächsen in einen Topf gepflanzt. Cagliostro wird man die genannten Vergehen vorwerfen können; bei Saint-Germain handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um üble Nachrede; eher ist er selbst von den „Großen“ ausgebeutet worden.
- e) auch Aymar oder Marquis de Betmar“:
1. zweite Angabe nicht ganz einwandfrei, denn er nannte sich Marquis de Belmar oder Bellamare oder ähnlich, ein „t“ tauchte aber in seinem Namen nicht auf.
2. nichtssagend, denn der Graf von Saint-Germain führte an die 20 Namen, und gerade unter den beiden hier angegebenen sind bei ihm keine besonderen Aktivitäten zu verzeichnen.
- f) „wahrscheinlich ein Portugiese“: mit Gewißheit falsch und auf einer Verleumdung beruhend.
- g) „trat 1770 zuerst in den feinen Pariser Circeln auf“: falsche Angabe, insofern er bereits 1758 in Paris auftrat, 1770 hatte er Frankreich seit 10 Jahren schon wieder verlassen.
- h) „er war stets auf Reisen“: wenig zu bestreitende Feststellung, wenn man auch ein zeitweiliges Dasein als Flüchtling unter „stets auf Reisen“ subsummiert. (Außerdem ist er zumindest in den letzten 5 Jahren seines Lebens seßhaft gewesen
- i) „verschaffte sich selbst an mehrern Höfen Zutritt“: eine Bemerkung, die nicht ganz fehlgeht, aber dennoch fälschlich ein permanentes, hartnäckiges Sicheinschleichen, wenn nicht gar Gewaltsamkeit, insinuieren möchte.
- k) „zuletzt lebte er in Kassel bei dem Landgrafen Karl von Hessen“: der Landgraf Karl von Hessen-Kassel, bei dem er seine letzten Lebensjahre verbrachte, hat sich selbst nur als Kind in Kassel längere Zeit aufgehalten, er lebte als Statthalter des dänischen Königs in Schleswig-Holstein auf Schloß Gottorf bei Schleswig; das Domizil Saint-Germains war vorwiegend die benachbarte Stadt Eckernförde.
- k) „hier starb er 1795“: in Kassel also. Da er nie dort gelebt hat, kann er dort kaum gestorben sein; außerdem fällt sein Tod, wie in der folgenden Variante dann ausnahmsweise richtig angegeben wird, in das Jahr 1784.
- l) „nach anderen Angaben 1784 zu Schleswig„: auch wieder nur halb richtig. Zu diesen „andern Angaben“ gehört vor allem das Kirchenbuch von Eckernförde. Auch im Jahre 1886 hat es schon Literatur gegeben, anhand derer die Redaktion des größten deutschsprachigen Lexikons hätte feststellen können, daß der Graf von Saint-Germain in der Tat im Jahre 1784, aber 20 km von Schleswig entfernt, eben in Eckernförde, gestorben ist.
- m) Literaturangabe Bülau: B. gibt in der Vorrede zu seinem Werk selbst an bzw. zu, daß es zum großen Teil auf den „Souvenirs“ Karl-Heinrichs von Gleichen beruht, rein persönlichen Erinnerungen also. Auch ist, wie der Titel seines Buches „Geheime Geschichten und rätselhafte Menschen“ schon anzeigt, Bülau von vornherein auf Absonderlichkeiten ausgewesen.
An richtigen, gesicherten Fakten und wesentlichen Aussagen bliebe, wenn man es sehr streng nimmt, von dem ganzen Abschnitt also nur übrig:
Saint-Germain, ein Mensch, der einen umstrittenen Grafentitel führte, war stets auf Reisen und starb im Jahre 1784.
Am Schluß meiner Arbeit, in Kapitel VI, werde ich zu zeigen versuchen, wie heute ein Enzyklopädie-Artikel über Saint-Germain aussehen müßte oder könnte. Es ist nämlich keineswegs eine effekthascherische Verzerrung der lexikographischen Situation, wenn ich hier ein Beispiel anführe, das bereits einhundert Jahre alt ist.
Zum einen hätte man viele der heute anzugebenden Fakten auch zu der damaligen Zeit schon (besser) wissen können. – Zum andern erlebt man seine Überraschung, wenn man sich mit dem allerneuesten Entwicklungsstand vertraut machen will. Ich zitiere die jüngste Ausgabe des ‚Brockhaus‘, erschienen im Jahre 1980:
„Saint-Germain Wiedergabe in Lautschrift, Graf von S.-G., portug. Abenteurer des 18. Jh., nannte sich auch Aymar und Marquis de Betmar . Seit 1770 trat er in Pariser Klubs und an dt. Höfen auf, zuletzt wahrscheinlich am Hof des Landgrafen Karl von Hessen in Kassel. Er soll dort 1795, nach anderer Version aber bereits 1784 in Eckernförde gestorben sein.“
Den Kommentar kann ich mir, denke ich, ersparen. – Nur einige Kleinigkeiten: Interessant wäre es z. B., welchem Erkenntnisschub man es verdankt, daß der Grafentitel Saint-Germains nicht mehr angezweifelt wird. Und welcher Geschichtsdetektiv hat ihn neuerdings in „Pariser Klubs“ aufgespürt? Der wesentliche Unterschied zu der Eintragung von 1886 besteht darin, daß die ‚Brockhaus‘-Redaktion dem Informationssuchenden in der allerletzten Auflage ihres Produkts auch noch gänzlich den Rettungsanker der Literaturangabe entzogen hat.
Wer daraufhin hilfeheischend nach anderen Lexika greift, stellt fest: der ‚Brockhaus steht mit seinen Mitteilungen über St.-G. sogar fast allein in vorderster Front, (über einen Nebenvermerk im ‚Meyer‘ weiter unten). Von den größeren Allgemeinen Nachschlagewerken der deutschsprachigen Länder -neben den beiden schon erwähnten: ‚Duden-Lexikon‘, ‚Meyers Neues Lexikon‘ (DDR), ‚Schweizer Lexikon‘, ‚Großes Donauland Lexikon‘ – würdigt keines ihn einer Zeile. Im internationalen Rahmen steht es etwas besser um ihn: etwa ein Drittel der großen Enzyklopädien verzeichnen ihn (s. Bibliographie) bei denen unser Zivilist quantitativ einen schwachen Sieg über sein militärisches Pendant davonträgt. Die Qualität des über ihn Mitgeteilten entzieht ihm dann allerdings wieder jeden erreichten Vorsprung.
Wenn der Zugereiste nicht zufällig eine fundierte Biographie des Grafen in die Hände bekommt – was im deutschsprachigen Gebiet eine Seltenheit wäre – wird er allenfalls über ein Heimatbuch des Kreises Eckernförde die bestimmte Auskunft erhalten, daß dieser in der gleichnamigen Stadt begraben ist. Auch nach diesen Funden wird ihm jedoch nicht klar, warum eine Persönlichkeit wie Indira Gandhi eigens an diesen entlegenen Ort gereist kommt, um sein Sterbezimmer zu sehen. Das eines „Alchimisten“ und „Abenteurers“? Nur wenn der Neuling zufällig auch Besitzer und Benutzer des „Lexikon des Geheimwissens“ von Horst E. Miers ist, werden ihm ein wenig die Zusammenhänge klarer. Weiß umgekehrt diese gedachte Person beiläufig von einem Grafen von Saint-Germain, der im Paris Ludwigs XV. ein mysteriöser Mittelpunkt der Gesellschaft war, so muß sie sich fragen: wie gelangt eine solche Erscheinung gerade nach Eckernförde? Die Person stellt nach einigen weiteren, sehr umständlichen Nachforschungen fest: Der Graf von Saint-Germain, der vermutlich seiner Abstammung nach halber Deutscher war, ist in dem Lande seiner Vorfahren mütterlicherseits nahezu unbekannt oder aber als schwindelhafter Magier verkannt. Das gilt nicht nur für das breite Publikum, sondern für Historiker und Lexikographen gleichermaßen. (Die Bibliothekare als Vermittler der von den soeben genannten Personengruppen erarbeiteten Informationen kann man hier der Natur der Sache nach nicht ausschließen). Bei dem Versuch, genauere Auskunft über Saint-Germain einzuholen, stößt man permanent auf Lücken oder Mängel. Lücken insofern schon, als seine Person, ob in „reference works“ oder in historischen Darstellungen seiner Zeit, häufig ganz ausgespart wird; Mängel in beiden Richtungen, entweder in der übertreibenden Glorifizierung als „Wundermann“ ohne Rucksicht auf die, tatsächlichen Gegebenheiten oder aber in der ungeprüften Übernahme herabsetzender und über die Jahrhunderte tradierter Bewertung Saint-Germains als einer Art von Ganoven.
Das vorläufige Fazit wäre: der nicht spezialisierte Benutzer einer nicht spezialisierten Bibliothek (hier käme noch die Erschwerung hinzu: spezialisiert auf welchem Gebiet?) kehrt von seiner Suche nach Informationen über den sogenannten Grafen von Saint-Germain mit einem Hirn zurück, das nicht angefüllter als vorher oder aber mit falschen Gewichten belastet ist. - Der Graf von Saint-Germain ist sicherlich ein Extremfall. Zuviel Parteilichkeit, Mißverständnisse, Verschleierungen und besondere Unwissenheit hat es um ihn herum gegeben, bis heute; weite Strecken seines Daseins sind überhaupt nicht oder kaum aufgeklärt. Ich bin aber bei meinen Nachforschungen darauf gestoßen, daß es selbst bei Personen, die im vollsten Lichte der Öffentlichkeit standen wie z. B. Ludwig XV., der kaum einen Schritt allein und unbeobachtet tun konnte, und bei dem scheinbar jede Stunde seines Lebens dokumentiert ist, Unklarheiten und Unstimmigkeiten grober Art gibt. Das betrifft vor allem seinen Charakter, aber in etwas entlegeneren Memoirenwerken kann man auch immer noch unbekannte Sachdetails entdecken. Ist dies schon bei angeblich von der Forschung ausgeschöpften Gestalten der Geschichte so, um wieviel mehr kann es bei geringeren Zelebritäten der Fall sein! In diesem Sinne könnte der Graf von Saint-Germain sogar als Musterbeispiel dienen.
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- weiter: Biographische Tatsachen
Redaktionell:
Ungestaltetes Scan-Exemplar. Fußnoten aus techn. Gründen entfernt Stichworte dieser Seite (für evtl. Verschlagwortung):
Alexander von Lernet-Holenja, Eckernförde, Claude-Louis de Saint-Germein, Alchimist, Alchimie, Cagliostro, Marquis de Belmar, Bellamare, Landgraf Karl von Hessen-Kassel, Schloß Gottorf, Schleswig, Eckernförde, Karl-Heinrichs von Gleichen, Heimatbuch des Kreises Eckernförde, Indira Gandhi, Lexikon des Geheimwissens, Horst E. Miers, Ludwig XV.,